Buchbesprechung: „Das Markenrecht in Großbritannien und Nordirland“ von Dr. Andrew Mountstephens
Buchbesprechung
TT-BEGRIFF | Allgemein |
Sammelwerke |
||
TT – ZAHL |
- Dr. Andrew Mountstephens:
- „Das Markenrecht in Großbritannien und Nordirland“
Schriftenreihe zum gewerblichen Rechtsschutz, Band 123
des Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, München
- 2003, XXXIX, 427 Seiten, kartoniert, EUR 118,- zzgl. Portokosten
- Carl Heymanns Verlag KG, Köln
- ISBN-Nr.: 3-452-25380-5
Die Marken-RL 1988 der EU und die Einführung der EU-Gemeinschaftsmarken waren in Großbritannien der Anlass, das Markenrecht wie auch in Deutschland umfassend zu reformieren (Trade Marks Act 1994).
Schwerpunkt dieses Werkes ist deshalb die Analyse der Umsetzung der Marken-RL im britischen Markenrecht, dem in weiten Bereichen das deutsche Verständnis gegenübergestellt wird, und die Auswertung der seitdem ergangenen Rechtsprechung und des Schrifttums. (bis zum Stand September 2001). Im Mittelpunkt steht die Darstellung des materiellen Rechts, Verfahrensfragen werden nur am Rande behandelt.
Insbesondere wird auf die in Großbritannien spezifische Rechtsentwicklung des Passing off-Rechts behandelt, um das englische Rechtsdenken besser zu vermitteln.
- Vorwort
Abkürzungen
Literatur
Teil I: Einleitung, Grundlagen
- § 1 Gegenstand der Arbeit, Gang der Darstellung
§ 2 Die Methodik des Rechts des Vereinigten Königreichs
§ 3 Geschichtliche Entwicklung des Kennzeichnungsrechts
§ 4 Rechtlich geschützte Markenfunktionen
Teil II: Die Passing off-Klage
- § 1 Einleitung
§ 2 Passing off
Teil III: Der Trade Marks Act 1994
- § 1 Die Schutzvoraussetzungen
§ 2 Inhalt des Schutzrechts
§ 3 Schutzschranken
§ 4 Das Ende des Markenschutzes
§ 5 Eingetragene Marken als Gegenstand des Vermögens
§ 6 Schutz notorisch bekannter Marken im Sinne von Art. 6bis PVÜ, Art. 16 Abs. 2 TRIPS
§ 7 Kollektiv- und Gewährleistungsmarken
- Schlussbemerkung
TT/02.02.2004 —) Literaturübersichten
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)