Buchbesprechung: „Markenschutzgesetz Muster- und Modellgesetz“ von Lucas David
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Musterrecht Allgemein |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- David, Lucas, Dr. jur., Partner eines Zürcher Rechtsanwaltbüros und nebenamtlicher Richter der Rekurskommission für Geistiges Eigentum und
Eidg. Schiedskommission für die Verwertung von Urheherrechten und verwandten Schutzrechten
Hrsg.: Heinrich Honsell; Nedim Peter Voigt, Lucas David
- „Markenschutzgesetz
Muster- und Modellgesetz„
Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht
- 2., nachgeführte Auflage 1999, 708 Seiten, gebunden, DEM 298,- (CHF 248,-) zzgl. Versandkosten
- Helbing & Lichtenhahn, Basel
- ISBN-Nr.: 3-7190-1643-9
Das neue Markenschutzgesetz ist bereits seit über 5 Jahren in Kraft. Dies gab Gelegenheit, die ersten Entwicldungen der neuen Rechtsprechung aufzuzeigen, die Einflüsse des Madrider Markenprotokolls und des TRIPS-Abkommens zu
beleuchten und die neuen Richtlinien des Eidg. Instituts für geistiges Eigentum zur Markenprüfung sowie dessen vielfältige Praxis einzuarbeiten. Ergänzt wird die Darstellung durch ausführliche Hinweise zur Klassifizierung der Waren
und Dienstleistungen, wobei auch ein dreisprachiges Verzeichnis (deutsch, französisch, englisch) der Nizzaer Klassifikation beigefügt worden ist.
Obwohl gegenwärtig Anstrengungen zur Revision des bald 100jährigen Muster- und Modellrechts unternommen werden, wird man noch geraume Zeit nach dem gegenwärtigen Gesetz zu arbeiten haben. Erneut kommt nicht nur das nationale Muster- und Modellrecht, sondern auch die internationalen Modellhinterlegungen gemäss Haager
Musterschutzabkommen zur Sprache. Dieses hat in den letzten Jahren einen erfreulichen Zuwachs an Mitgliedstaaten erfahren.
Der Kommentar folgt der bewährten Darstellung, wobei durch eine detaillierte Gliederung die behandelten Fragen und Problemkreise rasch gefunden werden können. Ausführliche Sach- und Verordnungsregister erleichtern die Suche nach
den einzelnen Fundstellen.
Der umfassend nachgeführte Kommentar richtet sich an Rechts- und Patentanwälte, Markensachbearbeiter in Konzernabteilungen und an die Gerichte.
TT/15.03.2000
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die BESTELLUNG
Bestelltaste
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Germany.
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)