Buchbesprechung: „Markenschutzgesetz Muster- und Modellgesetz“ von Lucas David




TT-HOME

TT-ARCHIV


TT-NEWS
FEEDBACK

RA KRIEGER
SUCHE:

in anderen TT-Seiten
Literatur in ADVOBOOK

Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Schweiz
Markenrecht
Musterrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
CH835
4015
503
März 2000

  • David, Lucas, Dr. jur., Partner eines Zürcher Rechtsanwaltbüros und nebenamtlicher Richter der Rekurskommission für Geistiges Eigentum und
    Eidg. Schiedskommission für die Verwertung von Urheherrechten und verwandten Schutzrechten
    Hrsg.: Heinrich Honsell; Nedim Peter Voigt, Lucas David

  • Markenschutzgesetz
    Muster- und Modellgesetz


    Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht
  • 2., nachgeführte Auflage 1999, 708 Seiten, gebunden, DEM 298,- (CHF 248,-) zzgl. Versandkosten

  • Helbing & Lichtenhahn, Basel

  • ISBN-Nr.: 3-7190-1643-9

Das neue Markenschutzgesetz ist bereits seit über 5 Jahren in Kraft. Dies gab Gelegenheit, die ersten Entwicldungen der neuen Rechtsprechung aufzuzeigen, die Einflüsse des Madrider Markenprotokolls und des TRIPS-Abkommens zu
beleuchten und die neuen Richtlinien des Eidg. Instituts für geistiges Eigentum zur Markenprüfung sowie dessen vielfältige Praxis einzuarbeiten. Ergänzt wird die Darstellung durch ausführliche Hinweise zur Klassifizierung der Waren
und Dienstleistungen, wobei auch ein dreisprachiges Verzeichnis (deutsch, französisch, englisch) der Nizzaer Klassifikation beigefügt worden ist.

Obwohl gegenwärtig Anstrengungen zur Revision des bald 100jährigen Muster- und Modellrechts unternommen werden, wird man noch geraume Zeit nach dem gegenwärtigen Gesetz zu arbeiten haben. Erneut kommt nicht nur das nationale Muster- und Modellrecht, sondern auch die internationalen Modellhinterlegungen gemäss Haager
Musterschutzabkommen
zur Sprache. Dieses hat in den letzten Jahren einen erfreulichen Zuwachs an Mitgliedstaaten erfahren.

Der Kommentar folgt der bewährten Darstellung, wobei durch eine detaillierte Gliederung die behandelten Fragen und Problemkreise rasch gefunden werden können. Ausführliche Sach- und Verordnungsregister erleichtern die Suche nach
den einzelnen Fundstellen.

Der umfassend nachgeführte Kommentar richtet sich an Rechts- und Patentanwälte, Markensachbearbeiter in Konzernabteilungen und an die Gerichte.

TT/15.03.2000



Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste


BESTELLUNG


bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH – POB 10 50 27 – 40 041 Düsseldorf –
    Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.



    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:



    • Kundennummer und
      Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst

    • genaue
      (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)




    TT-HOME

    TT-ARCHIV


    TT-NEWS
    FEEDBACK

    RA KRIEGER
    SUCHE:

    in anderen TT-Seiten
    Literatur in ADVOBOOK