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| Rechtsdokumentation | Markenüberwachung | Markenrecherche | Literaturdienst |
Seit Oktober 1999 wird auch noch die Erstausgabe einer plattformunabhängigen CD-ROM, unsere TT-ROM, angeboten. Damit besteht TRANSPATENT aus einem dreimedialen Werk, das die Lesbarkeit des Printmediums mit dem Volumen einer CD-ROM und der Zeitnähe des Netzes verbindet. (Bestellschein für die TT-ROM)
Grundlage ist DIE BLAUE ZEITSCHRIFT, die seit 1950 von uns herausgegeben und bisher in gedruckter Lose-Blatt Form archiviert wurde. (Siehe Pressemitteilung unsererseits zum 50-jährigen Jubliäum der Printausgabe) Verwiesen wird auch auf die Besprechung des Werkes durch das Bureaux internationaux réunis pour la protection de la propriété intellectuelle (BIRPI heute: WIPO).
Dieser Schatz deutschsprachiger Dokumente ist heute weitgehend digitalisiert und umfangreich erweitert. Die Digitalisierung befreit uns nunmehr von den Zwängen des Redaktionsschlusses und den Einschränkungen durch die Druckkosten. Das ONLINE-ARCHIV des TRANSPATENT-Auslandsdienstes wird damit vollständiger, aktueller und um LINKS zu anderen speziellen Seiten bereichert, wobei wir nur auf die Originalquellen linken, um unnötiges "Surfen" zu vermeiden. Andererseits sind alle Informationen, einschließlich Gesetze umfangreich intern verlinkt, so dass ein müheloses arbeiten möglich ist.
Mit TT-NEWS streben wir eine mindestens wöchentliche Berichterstattung an. Montag früh können Sie dann jeweils die TT-NEWS einsehen.
Ein FORUM ist vorbereitet. Wir werden es aktivieren und pflegen, wenn sich ein ausreichendes Interesse durch Eintragung in unser Gästebuch oder durch Ihre Antwort per e-mail ergibt. Es wäre beschränkt auf Fachleute zum Internationalen gewerblichen Rechtsschutz mit derselben Selbstbeschränkung, die unsere Website auszeichnet.
Die Namennsschutzrechte sind ein wertvoller Vermögensbestandteil jedes Unternehmens, an dem Abnehmer die Leistungsfähigkeit des Unternehmens und/oder die Qualität seiner Produkte festmachen.
Der natürliche Name wird durch § 12 BGB geschützt.
Der Schutzumfang der Firma, des Namens des Unternehmens, geht hierbei so weit, wie die Ausstrahlung im Prozess nachgewiesen werden kann. Das gilt für die Länder, die der Pariser Verbandsübereinkunft und neuerdings auch dem Trips-Abkommen angehören, über die Landesgrenzen hinaus.
Der Schutzumfang der deutschen Marke ist im deutschen Markengesetz durch die Registereintragung definiert. Örtlich gilt das Territorialitätsprinzip.
Die Markeninhaber in Ländern des Madrider Markenabkommens (MMA) und des Zusatzprotokolls zum Madrider Markenabkommen haben durch Beantragung einer International registrierten Marke (IR-Marke) die Möglichkeit der territorialen Schutzerstreckung auf andere Länder, die dem Abkommen angeschlossen sind.
Für die Länder der Europäische Union gibt es schließlich die sogenannte Gemeinschaftsmarke.
In Deutschland genießen demgemäß neben den deutschen auch die europäischen Marken und die IR-Marken mit Schutzerstreckung auf Deutschland Schutz. Andererseits kann jeder deutsche Inländer auch eine Gemeinschaftsmarke anmelden oder eine IR-Marke mit Schutzerstreckung auf bestimmte Länder des MMA oder seines Zusatzprotokolls.
Hinsichtlich der Waren/Dienstleistungen kommt es erst 5 Jahre nach der Eintragung auf die Benutzung an. Eine Verkehrsgeltung ist nicht erforderlich. Hier gilt das recht formelle Prinzip der Waren/Dienstleistungsähnlichkeit. Hinsichtlich der Markenähnlichkeit entscheidet nationales Recht, wobei für den europäischen Raum eine weitgehende Harmonisierung angestrebt wird.
Die Domain ist kein Namensschutzrecht im engeren Sinne. Ihre Rechtsnatur dürfte sich langsam klären. Ursprünglich wurde von der Rechtsprechung angenommen sie gebe kein aktives Recht gegen andere vorzugehen. Diese Rechtsprechung ist im Wandel. Angewandt werden die Regeln betreffend Geschaeftskennzeichen und/oder Werktitel. Sie unterliegt nicht den strengen Firmenregeln. Sie unterliegt nicht den Eintragungsvoraussetzungen für Marken. Sie ist jedoch mannigfachen Angriffen ausgesetzt, beginnend beim jeweiligen nationalen UWG und endend bei Angriffen aus Namensschutzrechten, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Wenn eine Domain also nicht bereits durch den natürlichen Namen, eine Firma oder eine gesicherte Marke gedeckt ist, sollte eine Recherche auf entgegenstehende Schutzrechte und eine Eintragung als Marke erfolgen.
Die Notwendigkeit der Verteidigung zur Vermeidung von Namenspiraterien kann nicht hoch genug angesetzt werden. Das heißt, daß jeder verantwortungsbewußte Unternehmer alles tun wird, um ähnliche Namen oder Marken oder Domains anzugreifen, um Verwässerungen seines wertvollen Schutzrechtes zu vermeiden.
Für den Newcomer, denjenigen, der ein neues Produkt auf den Markt bringt und denjenigen, der sich im INTERNET darstellen will, bedeutet das ein gewaltiges Risiko, wenn er sich nicht vorher über die bereits bestehenden Namenschutzrechte informiert. Die Namensfindung ist nicht einfach. Meist werden einige Bezeichnungen zur Auswahl stehen. In diesem Stadium empfiehlt sich eine preiswerte überschlägige Vorabrecherche. Diese ermöglicht aber nur eine Negativauswahl in dem Sinne, daß die von vornherein ausscheidenden Bezeichnungen ermittelt werden. Kosten und Art der Durchführung hängen von den Gegebenheiten ab und sind mit einem erfahrenen Berater abzustimmen. Sie ersetzen nicht eine sorgfältige Recherche zur Vermeidung von Verletzungen der Schutzrechte Dritter. Ist die Firma eingetragen und/oder das Zeichen in Benutzung genommen worden und/oder angemeldet, so muß es gegen Verletzungen durch Dritte verteidigt werden.
Die Verteidigung beginnt mit der Überwachung. Dem dienen
Die Rechtsprechung ist insoweit auch hinsichtlich der Folgen eindeutig:
In Sonderfällen kann auch eine preiswertere IDENTITÄTSRECHERCHE ausreichen.
Für viele Länder ist schließlich eine INHABERRECHERCHE möglich, mit deren Hilfe Sie alle Marken eines bestimmten Unternehmens erfahren können.
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Sollten Ihnen spontan nach der Lektüre Wünsche oder Anregungen eingefallen sein,
bitten wir Sie, diese nicht für sich zu behalten.
Bitte teilen Sie diese dem Berichterstatter per e-mail mit.
Wir freuen uns über jedes Feedback.