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In beiden Fällen sind zwei Abgrenzungen zu beachten, nämlich einmal der territoriale Schutzbereich und zum anderen die Waren/Dienstleistungsgleichartigkeit. Dem haben unsere Markenbetreuungsdienste Rechnung getragen. Sowohl bei den Überwachungen als auch bei den Recherchen können Sie sich somit entscheiden, ob Sie die Betreuung
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MITTLERER OSTEN |
LÄNDER |
Dies ist auch eine Kalkulationsfrage, bei der Ihnen Ihr Anwalt sicher gerne behilflich ist. Bei mehreren Ländern ist meist ein Gruppentarif preiswerter.
In welche Klasse eine bestimmte Ware oder Dienstleistung fällt, ist der DEUTSCH - FRANZÖSISCHEN "Liste der Waren und Dienstleistungen in alphabetischer Reihenfolge ", kurz WARENLISTE, herausgegeben vom DPMA und der WIPO, zu entnehmen.
Verwiesen wird ferner auf Richter/Stoppel, " Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen ", 10.Auflage 1996. Diesem Werk ist zu entnehmen, welche Waren von der Rechtssprechung als ähnliche Waren angesehen werden. Beide Beide Werke sind unentbehrlich und können über ADVOBOOK bezogen werden.