TRANSPATENT Monatsheft Januar 1999
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
Internat. Belange Länder |
Allgemein |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL | LANDESZAHL |
SACHZAHL |
BLATTZAHL |
(1-2/I/99) |
Herausgeber: Rechtsanwalt Dr. H.-Jochen Krieger:
Auslandsdienst für Patent-, Muster-, Marken-, Wettbewerbs-Recht und Wirtschaft
Heftpreis im Abonnement : DEM 64,- (zzgl. MWSt für inländische Bezieher und Versandkosten)
INHALTSVERZEICHNIS
INTERNATIONALE BELANGE
- Beitritte von Laos, Mosambik und Libanon zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (Ablagezahl AVSCH111-1690-441
) - Beitritt von Indien zum Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) (Ablagezahl PCT134-2018-513)
- Beitritt von Indien und Laos zur PariserVerbandsübereinkunft (PÜ) (Ablagezahl PVUE152-2018-513)
- Hinweisblatt zu TT 185-6661-501 (Ablagezahl HMA182-6661-501)
- Amtliche Gebühren für internationale Hinterlegungen zum Haager Musterabkommen (HMA) (Ablagezahl HMA185-6661-501f.)
- Beitritt der Türkei und Kirgistan zum Musterklassifikationsabkommen von Locarno (LKA) (Ablagezahl LKA188-6018-507)
- Beitritte von Estland, Mosambik, Swaziland, der Türkei und Lesotho zum Protokoll 1989
zum Madrider Markenabkommen (MMA) (Ablagezahl MMA194A-4018-509)
DEUTSCHLAND
- Patentgesetz 1980/98 (konsolidierte Fassung – Stand Januar 1999 –) (Ablagezahl DE597-2004-501ff)
- Buchbesprechung: Baumbach/Hefermehl „Wettbewerbsrecht“ Kommentar (Ablagezahl DE597-5015-512)
- Buchbesprechung: Klose: „Das Verhältnis des deutschen zum europäischen Kartellrecht…“ (Ablagezahl DE597-5615-525)
GROSSBRITANNIEN
- Britische Amtsgebühren für die Erstreckung Europäischer Patente auf in Großbritannien (gültig ab 1.10.1998) (Ablagezahl GB630-2352-101)
SPANIEN
- Text der Änderung des Patentgesetzes in Spanien (Kgl. Dekret 8/1998 vom 31.7.1998) (Ablagezahl ES845-2006-502)
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)